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   OLG Brandenburg, 08.02.2000 - 11 U 116/99   

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https://dejure.org/2000,6752
OLG Brandenburg, 08.02.2000 - 11 U 116/99 (https://dejure.org/2000,6752)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.02.2000 - 11 U 116/99 (https://dejure.org/2000,6752)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. Februar 2000 - 11 U 116/99 (https://dejure.org/2000,6752)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW

    § 8 Abs. 1 HOAI § 10 HOAI; § 20 HOAI

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des "einheitlichen Auftrages für ein und dasselbe Bauvorhaben"; Umfang und die Differenzierung der Einzelpositionen im Rahmen der Schlussrechnung; Voraussetzungen für die Prüfbarkeit der Schlussrechnung des Architekten; Zulässigkeit der Kostenschätzung als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HOAI §§ 4, 7, 10, 15
    Prüffähigkeit einer Honorarrechnung

Besprechungen u.ä. (3)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Prüffähigkeit der Schlussrechnung: Angabe der HOAI-§§ immer erforderlich?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Später verringertes Bauvolumen: Welche anrechenbaren Kosten bilden die Honorarberechnungsgrundlage? (IBR 2000, 505)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Welche Anforderungen an die Prüfbarkeit der Architektenrechnung bei einem fachkundigen Auftraggeber? (IBR 2000, 611)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2000, 913
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.10.1998 - VII ZR 296/97

    Anforderungen an die Prüffähigkeit der Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.02.2000 - 11 U 116/99
    Für die Kostenermittlung bei der Rechnungsstellung ist vielmehr für den konkreten Fall entscheidend, was die berechtigten Kontroll- und Informationsinteressen des Auftraggebers an Umfang und Differenzierung erfordern (vgl. BGH. BauR 1999, 63 f.).
  • BGH, 08.01.1998 - VII ZR 141/97

    Aufgaben des Architekten im Rahmen der Ermittlung der Bauwünsche des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.02.2000 - 11 U 116/99
    Zwar ist es grundsätzlich richtig, daß der Architekt die Wünsche des Bauherrn ermitteln und beachten und Lösungsvarianten erarbeiten muß (vgl. BGH BauR 1998, 356).
  • BGH, 08.07.1999 - VII ZR 194/98

    Maßgeblichkeit der Kostenermittlungsart zum Zeitpunkt der Kündigung für die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.02.2000 - 11 U 116/99
    Die Klägerin war vorliegend auch ausnahmsweise berechtigt, die ihrem Honoraranspruch für die Leistungsphasen 1 und 2 zugrundeliegenden anrechenbaren Kosten nach der Kostenschätzung zu ermitteln, obwohl im Regelfall gemäß § 10 Abs. 2 HOAI die Kostenberechnung maßgebend ist (vgl. für den Fall der Abrechnung nach Kostenanschlag/Kostenfeststellung BGH BauR 1999, 1467 f.).
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