Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 08.02.2000 - 11 U 116/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begriff des "einheitlichen Auftrages für ein und dasselbe Bauvorhaben"; Umfang und die Differenzierung der Einzelpositionen im Rahmen der Schlussrechnung; Voraussetzungen für die Prüfbarkeit der Schlussrechnung des Architekten; Zulässigkeit der Kostenschätzung als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (3)
- baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)
Prüffähigkeit der Schlussrechnung: Angabe der HOAI-§§ immer erforderlich?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Später verringertes Bauvolumen: Welche anrechenbaren Kosten bilden die Honorarberechnungsgrundlage? (IBR 2000, 505)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Welche Anforderungen an die Prüfbarkeit der Architektenrechnung bei einem fachkundigen Auftraggeber? (IBR 2000, 611)
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 31.03.1999 - 6 O 252/98
- OLG Brandenburg, 08.02.2000 - 11 U 116/99
Papierfundstellen
- BauR 2000, 913
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.10.1998 - VII ZR 296/97
Anforderungen an die Prüffähigkeit der Schlußrechnung
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.02.2000 - 11 U 116/99
Für die Kostenermittlung bei der Rechnungsstellung ist vielmehr für den konkreten Fall entscheidend, was die berechtigten Kontroll- und Informationsinteressen des Auftraggebers an Umfang und Differenzierung erfordern (vgl. BGH. BauR 1999, 63 f.). - BGH, 08.01.1998 - VII ZR 141/97
Aufgaben des Architekten im Rahmen der Ermittlung der Bauwünsche des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.02.2000 - 11 U 116/99
Zwar ist es grundsätzlich richtig, daß der Architekt die Wünsche des Bauherrn ermitteln und beachten und Lösungsvarianten erarbeiten muß (vgl. BGH BauR 1998, 356). - BGH, 08.07.1999 - VII ZR 194/98
Maßgeblichkeit der Kostenermittlungsart zum Zeitpunkt der Kündigung für die …
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.02.2000 - 11 U 116/99
Die Klägerin war vorliegend auch ausnahmsweise berechtigt, die ihrem Honoraranspruch für die Leistungsphasen 1 und 2 zugrundeliegenden anrechenbaren Kosten nach der Kostenschätzung zu ermitteln, obwohl im Regelfall gemäß § 10 Abs. 2 HOAI die Kostenberechnung maßgebend ist (vgl. für den Fall der Abrechnung nach Kostenanschlag/Kostenfeststellung BGH BauR 1999, 1467 f.).